Allgemeine Geschäftsbedingungen für Außer-Haus-Caterings der Fettehenne Events & Events

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie die Bereitstellung von Catering-Dienstleistungen und das Verleihen von Equipment durch die Firmen Fettehenne Events GmbH, Berliner Straße 40, 51377 Leverkusen oder Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, Schildsheider Straße 47, 40699 Erkrath oder Fettehenne Rheindorf GmbH, Monheimer Straße 2B, 51371 Leverkusen oder Landhotel Fettehenne GbR, Berliner Straße 40, 51377 Leverkusen oder Fettehenne Ratingen GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Platz 29, 40885 Ratingen (nachfolgend Fettehenne Events genannt) für Außer-Haus-Veranstaltungen wie private Feiern, Hochzeiten, Firmenfeiern, Seminare und ähnliche Anlässe.
    1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Equipments, der Weiterverkauf der bereitgestellten Speisen oder Getränke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fettehenne Events, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    1.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  2. Vertragsabschluss und -partner
    2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die Fettehenne Events zustande. Die Fettehenne Events verpflichten sich, die vereinbarten Leistungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu erbringen.
    2.2 Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Fettehenne Events eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Fettehenne Events haftet mit Sorgfalt für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Fettehenne Events die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fettehenne Events beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Fettehenne Events beruhen. Einer Pflichtverletzung der Fettehenne Events steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Fettehenne Events auftreten, wird die Fettehenne Events bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Fettehenne Events rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  3. Lieferbedingungen
    3.1 Die Lieferung erfolgt zu dem vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Bei Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder Verkehrsbehinderungen ohne Verschulden der Fettehenne Events wird der Kunde unverzüglich informiert.
    3.2 Die Fettehenne Events behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitigem Zugang des Kunden zum vereinbarten Lieferort, die Lieferung nicht durchzuführen, ohne dass daraus ein Schadenersatzanspruch des Kunden entsteht.

  4. Schadensersatz für verliehenes Equipment
    4.1 Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung, Verlust oder dauerhafte Verschmutzung des zur Verfügung gestellten Equipments, soweit diese während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Schäden an sämtlichem Inventar können dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt werden.
    4.2 Fettehenne Events ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung für das verliehene Equipment zu verlangen, die bei Rückgabe ohne festgestellte Schäden vollständig zurückerstattet wird.

  5. Rücktritt und Stornierung
    5.1 Die Rücktrittsrechte und dazugehörigen Fristen sind in den jeweiligen Cateringverträgen festgehalten und mit Akzeptanz des Vertrages für den Kunden und die dazugehörige Veranstaltung bindend. Die im jeweiligen Vertrag festgehaltenen Stornierungsbedingungen stehen über sämtlichen in den AGB festgehaltenen Bedingungen.
    5.2 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Fettehenne Events geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Fettehenne Events. Erfolgt diese nicht, so sind sämtliche im Vertrag vereinbarte sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Fettehenne Events zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    5.3 Sofern zwischen Fettehenne Events und dem Kunden ein Termin zum vollständigen oder teilweise kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Fettehenne Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Fettehenne Events ausübt.
    5.4 Tritt der Kunde nach dem letzten, vertraglich festgehaltenen Stornierungstermin von dem Cateringvertrag zurück, sind die Fettehenne Events berechtigt, 90 % des vertraglich festgehaltenen Gesamtvolumens in Rechnung zu stellen. Sollte vertraglich kein konkretes Datum für den letzten möglichen kostenfreien Stornierungstermin festgehalten worden sein, gilt der Tag des Vertragsabschlusses als letzter kostenfreier Rücktrittstermin. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins gilt in diesem Kontext als Stornierung bzw. Rücktritt und ist daher genauso zu behandeln.
    5.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. Der individuelle Menüpreis wird im Veranstaltungsangebot beschrieben und vertraglich festgelegt. Selbiges gilt für Getränkepauschalen und Service- oder Küchenpersonal oder sonstige auf Basis der Personenanzahl abgerechnete Leistungen.
    5.6 Wurde eine Pauschale pro Person vereinbart, so sind die Fettehenne Events berechtigt, bei einem Rücktritt oder einer Verringerung der Personenzahl analog zu Punkt 5.3 nach Ablauf der Frist 90 % der stornierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Eine Erhöhung der Personenzahl nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bindend und kann nach Bestätigung durch den Veranstalter nicht kostenfrei storniert werden.

  6. Rücktritt durch die Fettehenne Hotels
    6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, sind die Fettehenne Events in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Fettehenne Events auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    6.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet oder bestehen Rückstände aus bereits erbrachten Leistungen, so sind die Fettehenne Events ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    6.3 Ferner sind die Fettehenne Events berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Fettehenne Events nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Fettehenne Events begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Fettehenne Events in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Fettehenne Events zuzurechnen ist.
    6.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Fettehenne Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  7. Zahlungsbedingungen
    7.1 Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung und des Restbetrags gemäß den Zahlungsfristen des Vertrags. Sollten im Vertrag keine Zahlungsfristen festgehalten worden sein, so gilt, dass 30 % des Gesamtbetrags spätestens 4 Wochen und der Restbetrag spätestens 1 Woche vor dem Leistungsdatum anzuzahlen sind.
    7.2 Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfristen behalten sich die Fettehenne Events vor, ohne weitere Angaben von Gründen jederzeit und unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

  8. Haftungsbeschränkung
    8.1 Die Haftung der Fettehenne Events beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung für Schäden, insbesondere für das verliehene Equipment, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    8.2 Die Fettehenne Events übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch das Handeln oder Unterlassen ihrer Mitarbeiter, beauftragten Subunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Durchführung des Außer-Haus-Caterings verursacht werden, sofern diese Schäden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt im Besonderen für Schäden, die an Eigentum oder Personen der Veranstaltungsteilnehmer, des Auftraggebers oder Dritter entstehen. Der Auftraggeber ist angehalten, im Rahmen des Zumutbaren eigene Vorkehrungen zum Schutz vor möglichen Schäden zu treffen.

  9. Lieferbedingungen
    Um den reibungslosen Ablauf und die pünktliche Anlieferung der Catering-Dienstleistungen und des verliehenen Equipments zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, für eine problemlose Anlieferung zu sorgen. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung einer geeigneten Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung korrekter und vollständiger Informationen über die Zugänglichkeit des Lieferortes, einschließlich Angaben zu Stockwerken, vorhandenen Aufzügen und etwaigen Beschränkungen hinsichtlich Größe oder Gewicht der Lieferungen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine ungehinderte Anlieferung zu ermöglichen und etwaige Hindernisse im Vorfeld zu beseitigen. Sollte die Anlieferung aufgrund fehlender oder unzureichender Informationen oder mangelnder Vorbereitung seitens des Kunden erschwert oder verzögert werden, übernimmt der Kunde die Verantwortung für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten.

  10. Schlussbestimmungen
    11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Fettehenne Events. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls 51377, Leverkusen.
    11.3 Es gilt deutsches Recht.
    11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.